Vorabpauschale

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Was bedeutet Vorabpauschale?

Die Vorabpauschale ist eine vorweggenommene Besteuerung von künftigen Wertsteigerungen bei Investmentfonds und ETF. Sie dient dazu, eine Mindestbesteuerung beim Anleger sicherzustellen, auch wenn der Fonds Erträge nicht ausschüttet, sondern direkt wieder investiert (Thesaurierung). Damit wird verhindert, dass Steuern auf Gewinne unbegrenzt aufgeschoben werden.

Wie funktioniert die Vorabpauschale in der Praxis?

Die Vorabpauschale wird immer am Anfang eines Kalenderjahres (meist im Januar) für das vorangegangene Jahr berechnet und vom Verrechnungskonto deines Depots abgebucht. Die Bank berechnet dabei einen fiktiven Ertrag (den Basisertrag), der sich am aktuellen Zinsniveau der Bundesbank orientiert. Nur wenn dein Fonds im letzten Jahr tatsächlich im Wert gestiegen ist, wird diese Steuer fällig.

Die Pfafi-Analogie: Der Abschlag beim Strom Stell dir dein Depot wie deinen Stromverbrauch vor. Du zahlst monatliche Abschlagszahlungen (Vorabpauschale) an deinen Anbieter (Finanzamt). Am Ende, wenn du ausziehst oder den Vertrag kündigst (deinen Fonds verkaufst), wird genau abgerechnet. Deine bereits gezahlten Abschläge werden dann von der finalen Rechnung abgezogen. Du zahlst also nicht mehr Steuern, du zahlst sie nur früher.

Vorabpauschale ETF erklärt

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Vorabpauschale-Rechner

Planung für das Steuerjahr 2025 (Zahlung 2026)
Falls negativ, gib 0 oder einen Minuswert ein.
Dein fiktiver Basisertrag (vor Abgleich): 0,00 €
Maßgeblicher Ertrag (Basis vs. Wertzuwachs): 0,00 €
Davon steuerpflichtig (nach Teilfreistellung): 0,00 €
Voraussichtliche Steuerlast (Jan. 2026): 0,00 €
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Bernd sagt:
Prüfe jetzt deinen Freistellungsauftrag, um diesen Betrag ggf. direkt abzudecken!
Hinweis: Dies ist eine Modellrechnung basierend auf dem Basiszins von 2,29 % (2025). Die tatsächliche Abrechnung erfolgt durch deine Depotbank. Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Steuerberatung.

Warum ist die Vorabpauschale für Anleger wichtig?

  • Liquiditäts-Check zum Jahreswechsel: Für das Jahr 2025 (fällig im Januar 2026) musst du Liquidität auf dem Verrechnungskonto einplanen. Bei 10.000 € in einem Aktien-ETF werden rund 33 € Steuer fällig. Bei einem 100.000 € Depot sind das bereits 330 €, die im Januar bereitstehen müssen.
  • Freistellungsauftrag: Die Vorabpauschale kann mit deinem Freistellungsauftrag (Sparer-Pauschbetrag) verrechnet werden. Wer diesen klug nutzt, zahlt für kleine und mittlere Depots oft gar keine Vorabpauschale.
  • Steuerliche Anrechnung: Keine Sorge, es gibt keine Doppelbesteuerung. Jede gezahlte Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf deines Fonds vom tatsächlichen Gewinn abgezogen (keine Steuerberatung).

Worauf du achten solltest

  • Das leere Verrechnungskonto: Das ist der häufigste Fehler. Ich sage es klar: Sorge dafür, dass im Januar ein paar hundert Euro Puffer auf dem Konto liegen. Ein überzogenes Konto kostet Zinsen, oder die Bank schickt eine Fehlermeldung ans Finanzamt.
  • Mythos "Steuerfalle": Viele Finanz-Influencer stellen die Vorabpauschale als Renditekiller dar. Das ist Quatsch. Der Zinseszinseffekt bleibt bei thesaurierenden Fonds trotz Vorabpauschale meist attraktiver als bei ausschüttenden Fonds.
  • Werkzeug vs. Bauplan: Die Vorabpauschale ist ein steuerliches Detail (Werkzeug). Wer seine Strategie nur nach der Steuer ausrichtet, betreibt "Dummheit durch Optimierungswahn". Die Lösung ist ein Intelligentes Fondsdepot, bei dem die Steuerlast nur ein Teil der gesamten Architektur ist.

Steuer-Blindflug stoppen

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Kurz zusammengefasst

Die Vorabpauschale ist eine jährliche „Steuer-Abschlagszahlung“ auf Fondsgewinne, die vor allem bei thesaurierenden ETFs wichtig ist und eine solide Liquiditätsplanung auf dem Verrechnungskonto erfordert.

Häufige Fragen zum Thema Vorabpauschale

Die Vorabpauschale gilt als am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres zugeflossen. In der Praxis buchen die meisten Banken die Steuer im Laufe des Januars oder Februars für das vergangene Jahr von deinem Konto ab.

Wenn der Wert deines Fonds am Jahresende niedriger ist als am Jahresanfang, fällt keine Vorabpauschale an. Steuern werden nur auf Gewinne erhoben. Ein „Minus-Jahr“ ist für die Vorabpauschale also ein Null-Jahr.

Für das Jahr 2025 beträgt der Basisertrag (die Vorabpauschale vor Steuern) ca. 178 € pro 10.000 € Fondsanteil. Für Aktien-ETFs reduziert sich der zu versteuernde Teil durch die Teilfreistellung auf maximal 125 €.

In diesem Fall bucht die Bank die Kapitalertragsteuer (zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer) direkt von deinem Verrechnungskonto ab und führt sie an das Finanzamt ab. Du kannst dir zu viel gezahlte Steuern dann nur über die Einkommensteuererklärung zurückholen.

Bernd Schmidt
Von Bernd Schmidt
Diana Gotzmer
Geprüft Diana Gotzmer
Aktualisiert: 22. Januar 2026
Bernd Schmidt
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