Wer Kapitalerträge erzielt, muss diese in der Regel versteuern. Doch es gibt eine Möglichkeit, Steuern zu sparen: den Freistellungsauftrag

Wozu dient ein Freistellungsauftrag

Der Freistellungsauftrag dient dazu, sich Steuern zu ersparen. Für Kapitalerträge werden folgende (Quellen)Steuern direkt abgezogen, wenn kein Freistellungsauftrag gestellt ist bzw. zu viel Ertrag bei zu klein gestelltem Freibetrag erzielt wird:
Abgeltungssteuer (ASt) in Höhe von 25 Prozent
plus Solidaritätszuschlag (SolZ) in einer Höhe von 5,5 Prozent auf die ASt
plus gegebenenfalls Kirchensteuer (KiSt)- in Deutschland von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Sie beträgt in der Regel zwischen 8% und 9% der hier: ASt,. in einigen Bundesländern auch bei 7%

Ein Freistellungsauftrag ist ein Antrag an die Bank, bis zu einer bestimmten Höhe (seit 01.01.2023: 1.000 Euro für Singles bzw. 2.000 Euro für Verheiratete) Kapitalerträge steuerfrei zu stellen. Dies bedeutet, dass für diesen Betrag weder ASt, SolZ noch KiSt anfallen.

Wer kann einen Freistellungsauftrag stellen?

Jeder, der Kapitalerträge erzielt, kann einen Freistellungsauftrag stellen.
Dies gilt für Zinsen, Dividenden, aber auch für Kursgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren.

Wie beantragt man einen Freistellungsauftrag?

Den Freistellungsauftrag stellt man bei seiner Bank oder seinem Broker. In der Regel ist dies online möglich. Man gibt dabei an, wie hoch der Freistellungsbetrag bei der jeweiligen Bank sein soll. In der Regel reicht ein Auftrag pro Bank, da dann die Bank sämtliche Erträge, die bei ihr anfallen bis zum gewählten Betrag freistellt.

Mir bekannte Ausnahme: Die BAADER BANK AG wünscht pro Depot einen entsprechenden Freistellungsauftrag

Was passiert, wenn man keinen Freistellungsauftrag bzw. mit zu geringem Betrag stellt?

Die Kapitalerträge werden automatisch an der Quelle, also sofort, wenn die Erträge anfallen, versteuert, siehe oben: Wozu dient ein Freistellungsauftrag!

Gruß aus der Rechtsabteilung: Die Informationen in diesem Glossar- & Lexikoneintrag stellen keine Steuerberatung dar und ersetzen keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder eine andere fachkundige Person. Bei konkreten Fragen zu Steuern und Steueroptimierung gilt, sich stets von einem ausgewiesenen Steuerexperten beraten zu lassen.

Dir fehlt das entsprechende Formular von Deiner Bank? – Einfach Email an bernd.schmidt@pfafi.de mit dem Betreff “B$ PFAFI Glossar&Lexikon: Mir fehlt der Freistellungsauftrag von folgender Bank: Deine Bank” senden!

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