KapitalVerwaltungsGesellschaft, alt: KAG KapitalAnlageGesellschaft, auch Investmentgesellschaft. Institut, das mit der speziellen Aufgabe betraut ist, Sondervermögen in Form von Investmentfonds mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger zu verwalten. Quelle: GABLER Wirtschaftslexikon