Corporate Sustainability Reporting Directive – EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeits-Berichtserstattung Mit dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2013/34/EU, 2004/109/EG und 2006/43/EG und der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, plant die Europäische Kommission Unternehmen zur Veröffentlichung von Informationen zur Nachhaltigkeit ihrer Geschäftstätigkeit zu verpflichten.

Das Gesetzgebungsverfahren begann am 22. April 2021 mit der Veröffentlichung des Entwurfs durch die Kommission. Eine Anwendbarkeit ist für Geschäftsjahre beginnend mit dem 1. Januar 2023 geplant. Die Richtlinie regelt die Berichtspflichten von Unternehmen bezüglich der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsthemen, sofern diese wesentlich für ihr Geschäftsergebnis oder aus ökologischen oder sozialen Gründen wesentlich sind. Wobei einer der Gründe ausreicht um der Pflicht der Nachhaltigkeits-Berichterstattung zu unterliegen.