Zum 1. Januar 2027 kommt das Altersvorsorgedepot, und mit ihm die Angebote, Deinen Riester-Vertrag „endlich zu erlösen“. Aber Vorsicht: Ein Riester-Altvertrag ist weder Schrott noch Schatz, sondern ein tragendes Bauteil in Deinem Bestand. Wer daran ungeprüft arbeitet, zahlt schnell einen vierstelligen Betrag Lehrgeld. Deshalb lesen wir zuerst den Bauplan.
- Kernfakt: Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, genießen Bestandsschutz. Wer nichts tut, verliert keine Förderung (BMF-FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge).
- Handlungsempfehlung: Prüfe vier Dinge: Restlaufzeit, Jahreskosten, Garantie und Entnahmealter. Erst dann entscheidest Du zwischen behalten, ruhen lassen und Übertrag.
- Bernd-Perspektive: Die Kündigung ist fast immer die teuerste Lösung. Ruhen lassen oder ein förderunschädlicher Übertrag sind die Wege, bei denen Du nichts einreißt.
Living-Status-Modul – Stand: 14.10.2026
🟢 Sicher geregelt: Das Altersvorsorgereformgesetz ist beschlossen und verkündet (BGBl. I 2026 Nr. 156). Bestandsschutz und Wechseloptionen für Riester-Altverträge stehen fest.
🟡 Angekündigt: Die Altersvorsorgedepot-Produkte brauchen noch die Zertifizierung durch das Bundeszentralamt für Steuern (laut extraETF, Stand 03.09.2026). Ohne zertifiziertes Zielprodukt ist ein Übertrag praktisch noch nicht möglich.
🔴 Offen: Verbindliche Kosten und Zertifizierungsnummern einzelner Anbieter.
Was ändert sich zum 1. Januar 2027 für Deinen Riester-Vertrag?
Das Altersvorsorgedepot löst die Riester-Rente für Neuverträge ab. Dein bestehender Vertrag bleibt davon unberührt: Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, gilt laut BMF-FAQ Bestandsschutz. Neu ist nur, dass Du jetzt mehrere Wege hast.
Kein Stichtag, kein Zwang. Wer nichts tut, verliert nichts. Wer vorschnell handelt, verliert vielleicht genau das, was er retten wollte.
Riester wechseln ins Altersvorsorgedepot? Deine fünf Optionen im Überblick
Mit einem Riester-Altvertrag hast Du ab nächstes Jahr fünf Wege: unverändert behalten, nur die neue Förderung nutzen, förderunschädlich ins Altersvorsorgedepot übertragen, den Vertrag ruhen lassen oder kündigen. Nur die Kündigung löst die Rückzahlung Deiner bisherigen Förderung aus.
| Option | Förderung | Kosten | Flexibilität | Risiko |
|---|---|---|---|---|
| 1. Behalten | ✅ Bisherige Riester-Förderung bleibt | Wie im Vertrag vereinbart | Entnahme ab 62, Garantie bleibt | Teurer Altvertrag bleibt teuer |
| 2. Nur neue Förderung | ✅ Neue steuerliche Förderung per Erklärung beim Anbieter | Wie im Vertrag vereinbart | Vertragskonditionen bleiben | Vorteil nur per Einzelrechnung klar |
| 3. Übertrag ins Altersvorsorgedepot | ✅ Förderunschädlich, keine Rückzahlung | ⚠️ Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten möglich; danach im Standarddepot max. 1,0 % | Entnahme ab 65 statt 62 | ⚠️ Garantie entfällt, außer neu gewählt |
| 4. Ruhen lassen | ✅ Bleibt erhalten, keine Rückzahlung | Laufende Vertragskosten prüfen | Alle Wege bleiben offen | Keine neuen Beiträge, damit keine neuen Zulagen |
| 5. Kündigen | ❌ Zulagen und Steuervorteile müssen zurück | ❌ Rückzahlung, Steuer auf Erträge, ggf. Abschläge | Vertrag ist endgültig weg | ❌ Hoch |
Was hinter den fünf Optionen steckt
Behalten: Bestandsschutz nutzen
Dein Vertrag läuft zu den alten Konditionen weiter, inklusive Garantie und Entnahme ab 62. Das lohnt sich besonders bei kurzer Restlaufzeit (extraETF nennt unter fünf Jahre) oder bei einer Garantie, die ein Neuvertrag so nicht mehr bietet.
Nur die neue Förderung nutzen
Du kannst gegenüber Deinem Anbieter erklären, dass Du bei sonst gleichen Konditionen in die neue steuerliche Förderung wechselst (BMF-FAQ). Ob die neue Förderung für Dich besser rechnet als die alte, klärt Dein Steuerberater.
Übertrag ins Altersvorsorgedepot
Du übertragst Dein Guthaben in einen Neuvertrag, ohne die bisherige Förderung zurückzuzahlen (BMF-FAQ). Der Preis: Entnahme erst ab 65, die alte Garantie entfällt, und für den Wechsel können Kosten anfallen. Dafür gilt im Standarddepot ein gesetzlicher Kostendeckel von 1,0 Prozent. Im Kern ist das ein Depot, das Du per Sparplan füllst.
Ruhen lassen: der Baustopp
Jeder zertifizierte Altersvorsorgevertrag muss Dir das Ruhenlassen ermöglichen (BMF-FAQ). Du zahlst nichts mehr ein, behältst aber Deine Ansprüche und zahlst keine Förderung zurück. Die Baustelle steht still, nichts stürzt ein. Gerade solange die Zertifizierung offen ist, ist das der risikoärmste Zwischenschritt.
Kündigen: die tragende Wand einreißen
Eine Kündigung gilt als schädliche Verwendung. Das Gesetz fordert die Förderung zurück, und zwar nicht aus der Portokasse.
Wichtiger Hinweis: Bei schädlicher Verwendung (§ 93 EStG) müssen erhaltene Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden, Erträge werden besteuert, je nach Vertrag kommen Abschläge dazu. Beispiel (fiktiv): Stammen von 15.000 Euro Guthaben 4.000 Euro aus Zulagen und Steuervorteilen, sind die 4.000 Euro weg, bevor der Fiskus auf die Erträge schaut. Lass Dir die Summe vorher schriftlich vorrechnen, von Deinem Anbieter und Deinem Steuerberater.
Rechenbeispiel: Was 0,8 Prozentpunkte Kosten ausmachen
Kosten wirken wie ein Dauerauftrag an Deinen Anbieter. Bei 20.000 Euro Guthaben, 5 Prozent unterstellter Bruttorendite und 15 Jahren Laufzeit trennen 1,0 und 1,8 Prozent Jahreskosten rund 3.900 Euro Endvermögen.
| Jahreskosten | Endvermögen nach 15 Jahren | Unterschied |
|---|---|---|
| 1,0 % (Deckel im Standarddepot) | ca. 36.000 € | – |
| 1,8 % (angenommener teurer Altvertrag) | ca. 32.100 € | ca. 3.900 € weniger |
Das ist ein Beispiel mit frei gewählten Annahmen (keine weiteren Einzahlungen, vor Steuern), keine Anbieterkonditionen. Deine echte Zahl steht im Produktinformationsblatt Deines Vertrags. Und rechne die Gegenseite mit: Was ist Dir Deine alte Garantie wert? Im Neuvertrag gibt es sie nur, wenn Du sie neu wählst.
Wichtiger Hinweis: Alle steuerlichen Aussagen in diesem Ratgeber geben die gesetzliche Mechanik wieder und ersetzen keine individuelle Steuerberatung. Das gehört in die Hände Deines Steuerberaters, bevor Du eine Entscheidung triffst.
Dein Riester-Vertrag im Kassensturz
Fünf Optionen, eine Entscheidung. Im Hanseatischen Kassensturz legen wir Deinen Altvertrag auf den Tisch und rechnen mit Deinen echten Zahlen statt mit Beispielen.
Entscheidungshilfe: Vier Fragen, bevor Du etwas unterschreibst
Vier Fragen entscheiden über Deinen Riester-Altvertrag: Wie lange läuft er noch, was kostet er jährlich, wie viel ist Deine Garantie wert und ab wann willst Du ans Geld? Wer diese Antworten kennt, hat die Entscheidung im Kern getroffen.
- Restlaufzeit: Unter fünf Jahren? Das spricht eher für Behalten (Option 1).
- Kosten: Liegt Dein Vertrag laut Produktinformationsblatt deutlich über 1,0 Prozent? Das spricht eher für den Übertrag (Option 3).
- Garantie: Ist sie hoch und Dir wichtig? Dann eher Behalten oder Ruhen lassen (Option 1 oder 4).
- Entnahmealter: Brauchst Du das Geld ab 62? Dann ist ein Übertrag mit Entnahme ab 65 die falsche Statik.
Findest Du Dich in keiner Zeile wieder, ist Ruhen lassen (Option 4) der sichere Zwischenschritt.
Der Hanseatische Kassensturz als Vertragsinventur
Ein Riester-Vertrag ist nie die Lösung, sondern ein Rohstoff. Er trägt erst im Zusammenspiel mit gesetzlicher Rente, Betriebsrente, freiem Depot und ggf. einer Basisrente (Rürup-Rente). Der Hanseatische Kassensturz sortiert das: Was trägt, was ist Tüdelkram?
Genau das ist die Vertragsinventur, die vor jeder Option steht. Wie Deine Bausteine für den Ruhestand zusammenspielen, ordnen wir auf der Seite Ruhestandsplanung ein. Warum eine bankenunabhängige Sicht bei Altersvorsorge den Unterschied macht, steht im Ratgeber zur bankenunabhängigen Altersvorsorgeberatung. Den Gesamtüberblick zur Reform findest Du auf der Themenseite zum Altersvorsorgedepot.
Mein Fazit
Rechne. Vergleiche. Dann entscheide. Kündige nicht aus dem Bauch heraus. Lass die Wand stehen, bis der Bauplan auf dem Tisch liegt.