Altersvorsorgedepot 2027 (AVD)
Staatliche Förderung nutzen – ohne in die DIY-Falle zu tappen.
Ab Januar 2027 zahlt der Staat bis zu 540 € pro Jahr in Dein Depot dazu. Das macht das Altersvorsorgedepot zu einem starken Rohstoff für Deinen Ruhestand – zur echten Architektur wird es erst, wenn es zu Deinem gesamten Vermögen passt.
Status des Gesetzgebungsverfahrens
Aktueller Stand zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge (zuletzt geprüft am 02.10.2026).
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Gesetz verabschiedet
Reform der geförderten privaten Altersvorsorge Beschlussfassung erfolgt.
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Produktstart ab 01.01.2027
Offizieller Verkaufsstart für zertifizierte Altersvorsorgedepots.
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Anbieterkonditionen in Vorbereitung
Erste Anbieter haben Konditionen angekündigt, die meisten Banken und Broker veröffentlichen ihre Produkte erst im Laufe des Jahres.
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Öffentliches Standarddepot offen
Der Bund darf ein eigenes, öffentliches Standarddepot anbieten lassen – die dafür nötige Verordnung liegt noch nicht vor.
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Frühstart-Rente separat
Eigenständiges Gesetzgebungsverfahren zur Förderung von Kindern, zum aktuellen Stand noch nicht abgeschlossen.
Reform der privaten Altersvorsorge
Altersvorsorgedepot 2027 – das Wichtigste auf einen Blick
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Kernfakt:
Ab 01.01.2027 zahlt der Staat bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr auf Deinen Eigenbeitrag – plus bis zu 300 € je Kind und einmalig 200 € für Berufseinsteiger unter 25. -
Kernfakt:
Erstmals sind auch Selbstständige und Freiberufler förderberechtigt – bei Riester musste dafür in der Vergangenheit oft sauber getrickst werden. Das ist jetzt vorbei: klare Kante, klare Trennung, klare Förderung. -
Handlungsempfehlung:
Hast Du einen laufenden Riester-Vertrag? Er läuft unverändert weiter (Bestandsschutz) – nicht vorschnell kündigen. Ob und vor allem warum sich ein Wechsel für Dich lohnt, klären wir auf Heller und Cent im Kassensturz.
Bernd-Perspektive:
Das Depot ist ein guter Rohstoff. Ob daraus ein tragfähiger Ruhestand wird, entscheidet sich erst im Zusammenspiel mit dem Rest Deines Vermögens.
Was ist das Altersvorsorgedepot - und was nicht?
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge, eingeführt durch das Altersvorsorgereformgesetz. Anders als die Riester-Rente verlangt es keine Beitragsgarantie. Anleger investieren direkt in ETFs und Fonds, erhalten dafür staatliche Zulagen und zahlen in der Ansparphase keine Steuern auf Kursgewinne. Start: 01.01.2027.
Ein ETF ist ein Rohstoff. Ein Sparplan ist ein Rohstoff. Und das Altersvorsorgedepot? Ist auch nur ein Rohstoff – nur eben einer, den der Staat subventioniert. Bevor wir zu den Details kommen, halten wir das einmal fest, weil es den Rest dieser Seite bestimmt.
Definition & Rechtsgrundlage
Rechtlich handelt es sich um einen Altersvorsorgevertrag ohne Beitragsgarantie nach § 1 Abs. 1b des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG). Das ist der entscheidende Bruch mit der alten Welt: 24 Jahre lang musste jeder geförderte Altersvorsorgevertrag garantieren, dass am Ende mindestens die eingezahlten Beiträge zurückkommen. Diese Garantie hat die Rendite gekostet – im Schnitt einen Aktienanteil von nur 5 bis 10 Prozent, weil der Rest konservativ angelegt werden musste, um die Garantie abzusichern.
Das Altersvorsorgedepot verzichtet auf genau diese Garantie. Dafür darf Dein Geld dort arbeiten, wo es über 20 oder 30 Jahre am meisten erwirtschaftet: am Kapitalmarkt.
Die drei Produktvarianten
Nicht jedes Altersvorsorgedepot ist gleich. Das Gesetz kennt drei Varianten, und die Wahl zwischen ihnen ist die erste echte Weichenstellung:
| Variante | Wie funktioniert sie? | Für wen gedacht? |
|---|---|---|
| Freies Altersvorsorgedepot | Du wählst ETFs und Fonds selbst aus einer gesetzlich definierten Positivliste. | Wer sich mit Geldanlage auskennt und selbst entscheiden will. |
| Standarddepot | Zwei vordefinierte Fonds (defensiv/chancenorientiert), automatische Umschichtung in Richtung Sicherheit vor Rentenbeginn, Effektivkosten gesetzlich auf 1,0 % gedeckelt. | Wer keine Lust auf ständige Anlageentscheidungen hat. |
| Garantieprodukt | 100 % oder 80 % der eingezahlten Beiträge zu Rentenbeginn garantiert, dafür konservativer angelegt. | Wer auf Sicherheit besonders viel Wert legt. |
Drei Varianten, drei völlig unterschiedliche Risikoprofile – und schon hier zeigt sich: „das Altersvorsorgedepot“ gibt es eigentlich gar nicht. Es gibt nur die Frage, welche der drei Varianten zu Deiner Situation passt. Genau die Frage, die kein Formular für Dich beantwortet.
Zertifizierung durch das Bundeszentralamt für Steuern
Damit ein Anbieter sein Produkt „Altersvorsorgedepot“ nennen und staatlich fördern lassen darf, braucht er eine Zertifizierung durch das Bundeszentralamt für Steuern. Wichtig zu wissen: Diese Zertifizierung prüft nur, ob der Vertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht – nicht, ob der Anbieter solide ist oder das Produkt gut performt. Ab 2027 läuft die Zertifizierung zudem beschleunigt, unter Vorbehalt des Widerrufs. Ein Zertifikat ist also ein rechtliches Gütesiegel, kein Qualitätsversprechen.
Wer ist förderberechtigt?
Förderberechtigt sind alle Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte, Minijobber ohne Befreiung sowie – neu ab 2027 – Selbstständige und Freiberufler mit Steuererklärung und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke. Nicht berechtigt sind freiwillig gesetzlich Versicherte ohne weitere Kriterien und Altersvollrentner.
Bei Riester musste man fast schon Beamter, Angestellter oder Elternteil sein, um wirklich mitzumachen. Diese Tür geht jetzt weiter auf – und genau das ist die eigentliche Nachricht hinter dem Gesetz.
Der bisherige Kreis
Wie schon bei Riester gehören zu den unmittelbar Förderberechtigten:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis
- Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Berufssoldatinnen und Berufssoldaten
- Minijobberinnen und Minijobber, die nicht von der Versicherungspflicht befreit wurden
- Mütter und Väter während der Kindererziehungszeit
- Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosen-, Kranken- oder Übergangsgeld
- Landwirtinnen und Landwirte sowie pflichtversicherte Künstlerinnen und Künstler (KSVG)
- Bezieherinnen und Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung
Neu ab 2027 – Selbstständige, Freiberufler, Versorgungswerke
Das ist die größte strukturelle Änderung gegenüber Riester: Erstmals sind auch Selbstständige förderberechtigt, die Einkünfte nach § 15 EStG (Gewerbetreibende) oder § 18 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG (Freiberufler) erzielen – vorausgesetzt, sie geben eine Steuererklärung ab. Ebenfalls neu dabei: Pflichtmitglieder in berufsständischen Versorgungswerken, etwa Ärzte, Anwälte oder Architekten, wenn sie ihrer Versorgungseinrichtung schriftlich zustimmen, die nötigen Daten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen zu übermitteln.
Damit fällt eine der größten Lücken der alten Riester-Welt weg. Wer bislang keinen Zugang zur staatlich geförderten Altersvorsorge hatte, weil er sein eigener Chef ist, hat jetzt zum ersten Mal einen echten Fördermechanismus – nicht nur die Rürup-Rente, die anders funktioniert und andere Regeln hat.
Ehegatten & mittelbar Berechtigte
Wenn ein Ehe- oder Lebenspartner unmittelbar förderberechtigt ist, kann der andere Partner die Förderung mittelbar erhalten – auch ohne eigene Berufstätigkeit. Voraussetzung: mindestens 120 € Eigenbeitrag pro Jahr in den eigenen Vertrag, und die Partner dürfen nicht dauerhaft getrennt leben. Die Höhe richtet sich nach den Einzahlungen des unmittelbar berechtigten Partners, gedeckelt bei 175 €.
Wer nicht förderberechtigt ist
Nicht jeder ist eingeschlossen. Ausgenommen bleiben:
- Freiwillig gesetzlich Rentenversicherte, die keines der genannten Kriterien erfüllen
- Minijobberinnen und Minijobber, die sich von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen
- Bezieherinnen und Bezieher einer Vollrente wegen Alters
→ Ob Du förderberechtigt bist, ist die Formfrage. Ob sich das Depot für Dich lohnt, ist eine ganz andere – dazu gleich mehr im Abschnitt „Für wen das Altersvorsorgedepot passt“.
Staatlich geförderte Altersvorsorge
Förderung – wie viel zahlt der Staat wirklich?
Die Grundzulage-Staffel – zwei Stufen, ein Prinzip
Je mehr Du einzahlst, desto mehr legt der Staat drauf – bis zu einer Grenze von 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr. Danach:
| Eigenbeitrag pro Jahr | Zulagensatz | Zulage in Euro |
|---|---|---|
| Erste 360 € | 50 Cent je Euro | max. 180 € |
| Weitere 1.440 € (361–1.800 €) | 25 Cent je Euro | max. 360 € |
| Gesamt bei 1.800 € Eigenbeitrag | max. 540 € |
Stell Dir vor, Du zahlst 30 € im Monat ein, also 360 € im Jahr. Dafür bekommst Du 180 € Zulage dazu – eine Förderquote von 50 Prozent, ohne dass Du auch nur einen Cent mehr investierst. Das ist keine Marketingzahl. Das ist Mathematik.
Kinderzulage
Ein Elternteil erhält pro Kind zusätzlich 1 € Zulage für jeden eingezahlten Euro, gedeckelt bei 300 € pro Kind und Jahr. Das bedeutet: Schon ein Eigenbeitrag von 25 € im Monat reicht, um pro Kind die volle Kinderzulage zu erhalten. Anders als bei Riester ist dabei egal, wann das Kind geboren wurde – die alte Unterscheidung zwischen 185 € und 300 € je nach Geburtsjahr fällt weg.
Berufseinsteigerbonus
Wer vor dem 25. Geburtstag ein Altersvorsorgedepot eröffnet, bekommt einmalig 200 € zusätzlich – unabhängig von der sonstigen Einzahlung. Der Gedanke dahinter: Wer mit 22 statt mit 35 anfängt, hat allein durch den Zinseszinseffekt einen Vorteil, den keine Zulage später aufholen kann. Der Bonus ist der Versuch, genau diesen frühen Einstieg zu belohnen.df
Lohnt sich der Steuervorteil zusätzlich zur Zulage?
Über die Zulage hinaus lassen sich die Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Steuerersparnis höher ausfällt als die Zulage, und erstattet die Differenz. Für Besserverdiener kann das am Ende mehr bringen als die Zulage selbst.“ – spart etwa ein Drittel der Wörter, ohne Substanz zu verlieren.
AVD Anlageauswahl
Anlage – freies Depot, Standarddepot oder Garantie?
Für Altersvorsorgedepots gilt eine gesetzliche Positivliste: erlaubt sind ETFs, Fonds sowie bestimmte Anleihen, AIFs und ELTIFs, nicht erlaubt Einzelaktien, Kryptowährungen und Hebelprodukte. Beim freien Depot wählst Du selbst, beim Standarddepot legt der Anbieter zwei vordefinierte Fonds mit automatischer Umschichtung vor Rentenbeginn fest, gedeckelt bei 1,0 Prozent Kosten.
Volle Auswahl klingt nach mehr Freiheit. Ob das für Dich ein Vorteil oder ein Problem ist, hängt davon ab, wie Du bisher mit Geldanlage-Entscheidungen umgegangen bist.
PFAFI-Einordnung:
Stell Dir vor, Du hast Dich für das freie Depot entschieden, weil Du „eh selbst investieren kannst“. Dann kommt 2029 ein Crash wie im März 2020 – minus 40 Prozent in sechs Wochen. Was macht Dein Kopf in diesem Moment? Die ehrliche Antwort auf diese Frage ist wichtiger als jede ETF-Auswahl. Wir schauen uns beim Kassensturz nicht nur an, welches Produkt zu Deinem Vermögen passt – sondern auch, welches zu Deinen Nerven passt.
Und selbst wenn Du die Nerven behältst: Ein ETF optimiert sich nicht selbst steuerlich, schichtet nicht automatisch um, wenn sich Deine Lebenssituation ändert, und sagt Dir nicht, wann eine Garantievariante plötzlich doch sinnvoller wird. Die Kostenquote eines ETFs ist der Preis für den Rohstoff – nicht für die Entscheidung, die daraus eine Strategie macht.
Wie tickst Du wirklich als Anleger?
Die Wahl zwischen freiem Depot, Standarddepot und Garantie ist nicht nur eine Zahlenfrage. Sie entscheidet, ob Du im nächsten Crash ruhig bleibst oder zur teuersten Zeit verkaufst.
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Altersvorsorgedepot im Vergleich
Das Altersvorsorgedepot unterscheidet sich von Riester durch den Verzicht auf Beitragsgarantie, von einem freien ETF-Depot durch Förderung und Steuerstundung, von der Rürup-Rente durch die fehlende Übertragbarkeit und von der bAV durch den fehlenden Arbeitgeberbezug. Vier Vehikel, vier Funktionen – keines ersetzt die anderen vollständig.
| Altersvorsorgedepot Ab 2027 |
Riester-Rente Keine Neuverträge ab 2027 |
Rürup-Rente Basisrente |
Betriebliche Altersversorgung |
|
|---|---|---|---|---|
| Staatliche Zulagen | ✓ | ✓ | ✕ | ✕ |
| Beitragsgarantie | OptionalStandard: keine | ✓Gesetzlich vorgeschrieben | ✕ | Abhängigvom Durchführungsweg |
| Für Selbstständige | ✓Seit 2027 | ✕Kaum | ✓Klassisch dafür gedacht | ✕ |
| Übertragbar ins Altersvorsorgedepot | – | ✓Freiwillig möglich | ✕Gesetzlich ausgeschlossen | ✕ |
| Auszahlung nach Rentenbeginn | ✓Leibrente oder Plan bis 85. Lebensjahr | ✓Verpflichtend, mind. bis 85. Lebensjahr | ✓Verpflichtend, lebenslange Rente | Meist Leibrente oder Kapital |
Eine Zeile in dieser Tabelle wird am häufigsten übersehen: Eine Rürup-Rente lässt sich nicht ins Altersvorsorgedepot übertragen. Das Bundesfinanzministerium stellt das ausdrücklich klar – die Basisrente gehört zur ersten Säule der Altersvorsorge, das Altersvorsorgedepot zur dritten. Wer beides hat, führt beide Verträge getrennt weiter.
Kombinieren statt entscheiden
Die vier Vehikel schließen sich nicht gegenseitig aus. Ein Selbstständiger kann eine Rürup-Rente für die Steuerersparnis bei hohem Einkommen nutzen und zusätzlich ein Altersvorsorgedepot für die geförderte, flexiblere Komponente. Ein Angestellter mit bAV über den Arbeitgeber kann parallel ein Altersvorsorgedepot für die private Zusatzvorsorge aufbauen. Keines der vier Vehikel beantwortet für sich allein die Frage, wie Du fürs Alter vorsorgst – jedes ist ein Baustein mit einer eigenen Funktion.
Wichtiger Hinweis: Welche Kombination aus Zulage, Sonderausgabenabzug und Steuervorteil sich für Dich konkret rechnet, hängt von Deiner individuellen Steuersituation ab. Das gehört in die Hände Deines Steuerberaters, bevor Du eine Entscheidung triffst.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, FAQ zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge (Stand 05.05.2026)
Was passiert mit dem Geld im Ruhestand?
Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65, spätestens mit 70 Jahren – oder früher, wenn bereits eine gesetzliche Rente bezogen wird. Zur Wahl stehen eine lebenslange Leibrente oder ein Auszahlungsplan bis mindestens 85, dazu eine einmalige Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent. Vererben ist möglich, kostet aber die Förderung zurück.
Bis hierhin klang alles nach Ansparen. Jetzt kommt die Frage, die am Ende eigentlich zählt: Wie kommt das Geld wieder zu Dir zurück?
Leibrente oder Auszahlungsplan – zwei Wege, ein Trade-off
Zu Beginn der Auszahlungsphase triffst Du eine Entscheidung, die sich später nicht mehr rückgängig machen lässt:
- Lebenslange Leibrente: eine feste monatliche Zahlung bis zu Deinem Lebensende, egal wie alt Du wirst. Das Risiko, das Kapital zu überleben, trägt der Anbieter.
- Befristeter Auszahlungsplan: läuft mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr, kann aber auch länger vereinbart werden. Was am Ende noch übrig ist, ist vererbbar. Läuft der Plan aus, sind die Zahlungen zu Ende, unabhängig davon, wie lange Du noch lebst.
Der Unterschied lässt sich auf eine Frage verdichten: Willst Du Sicherheit bis zum letzten Atemzug, oder willst Du Kontrolle darüber, was am Ende noch an Deine Familie geht?
Teilkapital und Kleinbetragsrente
Zu Rentenbeginn darfst Du Dir einmalig bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals auszahlen lassen, ohne dass das als schädliche Verwendung gilt – eine Zweckbindung dafür gibt es nicht. Ist am Ende nur ein kleiner Betrag übrig, der bei gleichmäßiger Verrentung ohnehin nur eine sehr geringe monatliche Rente ergeben würde, lässt sich auch dieser als Kleinbetragsrente auf einen Schlag abfinden.
Vererbung – was im Todesfall wirklich passiert
Grundsätzlich lässt sich das Altersvorsorgevermögen vererben. Der Haken: Die erhaltene Förderung – Zulagen und ein eventueller zusätzlicher Steuervorteil – muss dann vom Erben zurückgezahlt werden. Eine Ausnahme gibt es: Wird das Vermögen ohne Abzüge auf einen Altersvorsorgevertrag im Namen des überlebenden Ehepartners übertragen, entfällt die Rückzahlung.
Bei einer laufenden Leibrente gilt eine Besonderheit: Sie endet mit dem Tod und ist selbst nicht vererbbar, weil das eingezahlte Kapital kollektiv für alle Rentenbezieher verwendet wird. Wer das absichern möchte, kann bei Vertragsabschluss eine Rentengarantiezeit von zehn oder zwanzig Jahren vereinbaren – stirbst Du innerhalb dieses Zeitraums, wird die Rente bis zum Ende der Garantiezeit an Deine Hinterbliebenen weitergezahlt.
Wichtiger Hinweis: Ob und in welcher Höhe im Todesfall tatsächlich eine Rückzahlungspflicht entsteht, hängt von Deiner individuellen Vertragsgestaltung und Familiensituation ab. Das gehört in die Hände Deines Steuerberaters und sollte nicht allein anhand dieser Seite entschieden werden.
PFAFI-Einordnung
Leibrente oder Auszahlungsplan ist keine Frage, die Du isoliert für das Altersvorsorgedepot beantwortest. Sie hängt davon ab, was Du sonst noch an gesetzlicher Rente, Immobilie oder anderem Vermögen hast – und in welcher Reihenfolge Du diese Quellen im Ruhestand anzapfst. Genau das ist der Unterschied zwischen einer Auszahlungsformalie und einer echten Entnahmestrategie.
Deine Entnahmestrategie, nicht nur Deine Auszahlungsform
Leibrente, Auszahlungsplan oder eine Kombination aus beidem – die richtige Wahl ergibt sich erst im Zusammenspiel mit Deiner gesetzlichen Rente und Deinem übrigen Vermögen. Wir bauen Dir dafür eine Reihenfolge, die über den Ruhestand trägt.
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Kritik & offene Fragen
Die Reform ist nicht unumstritten. Verbraucherschützer halten den Kostendeckel trotz Verschärfung auf 1,0 Prozent für zu hoch und fordern ein öffentliches Standardprodukt nach schwedischem Vorbild. Fondsverbände und Banken hielten ihn umgekehrt für überflüssig. Zwei Punkte sind zudem gesetzlich zwar ermöglicht, aber praktisch noch nicht umgesetzt.
Ein Gesetz, das eine ganze Fördersystematik neu aufsetzt, entsteht nicht ohne Streit. Wer sich informieren will, sollte die Gegenpositionen kennen, nicht nur die Werbeversprechen der Anbieter.
Der Streit um den Kostendeckel
Der ursprüngliche Regierungsentwurf sah für das Standarddepot einen Kostendeckel von 1,5 Prozent vor. Dem Verbraucherzentrale Bundesverband war das zu hoch: Er forderte ein öffentlich-rechtliches Standardprodukt nach schwedischem Vorbild mit Verwaltungskosten von rund 0,1 Prozent und rechnete vor, wie stark sich Kostenunterschiede über 40 Jahre auf das Endkapital auswirken. Der Versicherungsmathematiker Axel Kleinlein, ehemaliger Vorstand des Bundes der Versicherten, ging noch weiter und bezeichnete den Deckel öffentlich als „verbraucherunfreundlich und zu hoch“ – zusätzlich kritisierte er Nebenwirkungen des im Gesetz vorgesehenen Verbots, Abschlusskosten vorab zu verrechnen (sogenanntes Zillmerverbot). Der Sozialverband Deutschland äußerte grundsätzlichere Bedenken: Wer ohnehin keinen finanziellen Spielraum zum Sparen hat, profitiert von keiner noch so guten Förderung – hier brauche es eher eine Stärkung der gesetzlichen Rente als ein neues Kapitalmarktprodukt.
Am Ende wurde der Deckel im parlamentarischen Verfahren auf 1,0 Prozent verschärft, nicht auf das von Verbraucherschützern geforderte Niveau.
Was die Gegenseite sagt
Nicht jede Stimme in der Debatte wollte mehr Regulierung. Die Deutsche Kreditwirtschaft bezeichnete den Kostendeckel in ihrer Stellungnahme als überflüssig und plädierte dafür, ihn ganz abzuschaffen – Wettbewerb zwischen Anbietern sorge ohnehin für niedrige Preise. Der Fondsverband BVI nannte den Gesetzentwurf einen „epochalen Wandel“ und sah in der Marktöffnung vor allem eine Chance. Beide Verbände unterstützten zudem die Öffnung für Selbstständige und Freiberufler, die am Ende auch Gesetz wurde.
Eine öffentliche Kontroverse als Beispiel
Wie hitzig die Debatte geführt wird, zeigt ein Streit zwischen dem Vergleichsportal Verivox und dem Deutschen Institut für Altersvorsorge. Verivox hatte in einer Modellrechnung vorgerechnet, dass Gebühren die staatliche Förderung im ungünstigsten Fall komplett aufzehren könnten. Das DIA widersprach öffentlich und methodisch: Die Rechnung habe ein praktisch kostenfreies Vergleichsdepot unterstellt, das es in der Realität nicht gebe – selbst günstige ETFs verursachten typischerweise 0,2 bis 0,5 Prozent Kosten im Jahr. Beide Seiten haben einen Punkt: Kosten sind real und wichtig, aber ein Vergleich steht und fällt mit den Annahmen, die ihm zugrunde liegen.