Das bei der Investmentgesellschaft gegen Ausgabe von Anteilscheinen eingelegte Kapital und die damit angeschafften Vermögensgegenstände bilden ein Sondervermögen. Es ist vom Vermögen der Investmentgesellschaft getrennt! Dadurch soll sichergestellt werden, dass das eingelegte Kapital der Anleger vor dem Zugriff der Investmentgesellschaft selbst und vor dem Zugriff von Gläubigern (im Insolvenzfall) geschützt ist. Investmentgesellschaften können mehrere Sondervermögen bilden.