Sustainable Finance Disclosure Regulation – zu deutsch: NachhaltigkeitsFinanzOffenlegungsRichtlinie
Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor
Artikel 6 SFDR          Kein ESG oder minimaler Standard
Artikel 7 SFDR          Die Fondsanbieter müssen erklären, ob und (wenn ja) wie sie die wesentlichen nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen der Investments in ihrem Portfolio berücksichtigen. Außerdem enthält er die Auskunft ob Informationen der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren vorhanden sind. Diese wären nach Artikel 11 SFDR offenzulegen.
Artikel 8 SFDR          Investmentprozess fördert systematisch und explicit ESG-Merkmale der Kapitalanlage
Artikel 9 SFDR          Investmentprozess soll ein ausweisbares außerfinanzielles Nachhaltigkeitsziel erfüllen
Impact Investing!!! Unserer Meinung nach gilt es, hier sein Geld regelrecht hart
arbeiten zu lassen, um die (Um)Welt, unser Klima zu verbessern oder gar zu retten.
An mancher Stelle wird behauptet, wir retteten die Menschheit, wenn wir dem
unbestreitbaren Klimawandel erfolgreich begegneten.

Derzeit gibt es 1.400 offene Fonds oder alternative ETF-Fonds, die von MORNINGSTAR verfolgt werden, und nur DREI erfüllen die erforderlichen Nachhaltigkeitskriterien, um sich als Artikel 9 gemäß der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) zu qualifizieren. (Stand: Juni 2023)