Kurzform für P.-Option. Sie gibt dem Käufer der Option das Recht, einen bestimmten Basiswert (z.B. eine Aktie) bis zum Verfallsdatum der Option zu einem bestimmten Preis (dem Ausübungspreis) zu verkaufen. Für dieses Recht bezahlt der Anleger eine Optionsprämie, den Preis der Option, siehe auch Call.

Bernd Schmidt
Von Bernd Schmidt
Diana Gotzmer
Geprüft Diana Gotzmer
Aktualisiert: 1. Oktober 2025
Bernd Schmidt
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