Sondervermögen eines Vermögensverwalters, siehe Vermögensverwalter, siehe UCITS und OGAW Zum Schutze der Anleger:

1.) Das Sondervermögen darf im Konkursfall der KVG nicht zur Konkursmasse der KVG gerechnet werden. Es gehört allein den Anlegern!

2.) Das Sondervermögen ist zudem extern getrennt vom Betriebsvermögen bei einer externen Depotbank zu verwalten. Die Depotbank handelt auf Anweisung der KVG im Sinne der im Verkaufsprospekt festgelegten Richtlinien. Es ist zwischen aktiven und passiven Mandaten / Sondervermögen zu unterscheiden.

Das passive Mandat ist in der Regel der ETF, siehe ETF, das aktive Mandat wird individuell markt- und situationsbedingt gemanagt. 90 % der aktiven Mandate schlagen ihren Vergleichsindex nicht, der per se ja keine Kosten hat. Es heißt im Umkehrschluss aber auch, dass 10 % ihren Vergleichsindex schlagen, in der Regel sehr regelmäßig, nahezu „planbar“.

Es ist zwischen offenen und geschlossenen Investmentfonds zu unterscheiden. Bei offenen Investmentfonds gibt die Fondsgesellschaft laufend neue Anteile aus.

Die Anzahl der umlaufenden Anteile ist nicht begrenzt. Weiterhin ist die Kapitalanlagegesellschaft verpflichtet, die Anteile jederzeit wieder zurückzunehmen. Zum Ende des Jahres 2020 wurden weltweit etwa 126.457 offene Investmentfonds verwaltet. Bei geschlossenen Investmentfonds ist die Zahl der ausgegebenen Anteile bzw. das Kapital von vornherein festgelegt und in der Regel mit einer bestimmten Zahl an Zielinvestments verbunden. (Ausnahme: Blindpool)

Im Jahr 2020 waren 10.409 vertriebsberechtigte EU-OGAW-Fonds (Vorjahr: 10.550 Fonds) in Deutschland zugelassen, 7.668 stammen davon von deutschen Fondsgesellschaften (Stand 05.2022 Quelle Deutsche Bundesbank). Weltweit stehen 126.457 Fonds zur Wahl (Stand 2022. Quelle: Statista) identifiziert für Sie die zu Ihnen passenden und planbaren Mandate.