Abkürzung für Aktengesellschaft. Die AG ist eine Kapitalgesellschaft. Ihr Grundkapital besteht aus Aktien, die in den Händen ihrer Gesellschafter, den Aktionären, liegen. Als juristische Person haftet die AG gegenüber ihren Gläubigern ausschließlich mit dem Gesellschaftsvermögen.
Auf englisch bedeutet Aktiengesellschaft Corporation (Corp.) oder Public Limited Company (PLC.)
Übrigens: Während bei einer GmbH 25.000 € Stammkapital ausreichen, müssen für eine AG 50.000 € eingezahlt werden.

Das Ziel einer AG

Eine AG vergibt also Aktien, um Kapital für eine Unternehmensgründung oder -erweiterung (im Rahmen einer Kapitalerhöhung) zu bekommen. Käufer dieser Aktien (die Aktionäre) werden durch den Kauf automatisch gemeinsame Eigentümer des Unternehmens.

Die Vorteile einer AG

Für Verbindlichkeiten einer AG haftet das Gesellschaftsvermögen, Aktionäre haften lediglich für ihren Teil am Aktienkapital! Die Haftung begrenzt sich also auf die Einlage, die maximal (zu 100 %) verloren werden kann. Es ist eine Beteiligung rein finanzieller Art möglich, somit ist eine Mitwirkung in der Firma nicht von Nöten. Höhere Kreditwürdigkeit aufgrund des hohen Mindestkapitals.


Die Gewinnverteilung in der AG regelt das Aktiengesetz (AktG). Gemäß § 60 AktG wird der Anteil eines Aktionärs am Gewinn der AG durch seine Anteile am Grundkapital der Gesellschaft bestimmt. Je mehr Aktien er besitzt, desto höher ist also seine Beteiligung am Gewinn. Siehe auch Aktie und Asset-Klasse